Wissenschaftliche Infrastrukturen: unverzichtbarer und integraler Teil der Spitzenforschung

Leibniz-Präsident Karl Ulrich Mayer betont die Wichtigkeit langfristiger Forschungsvorhaben in Universitäten. Grundgesetzänderung sollte ihre institutionelle Förderung durch den Bund erleichtern.

26.05.2014 · Pressemeldung · Leibniz-Gemeinschaft

Zur offiziellen Aufnahmefeier des Leibniz-Instituts für Bildungsverläufe (LIfBi) in Bamberg hat der Präsident der Leibniz-Gemeinschaft heute die große Bedeutung von Forschungsinfrastrukturen für die Wissenschaft herausgehoben und erneut eine Grundgesetzänderung mit Blick auf die Finanzierung von Bildung und Forschung durch Bund und Länder gefordert.

„Wissenschaftliche Infrastrukturen wie das Nationale Bildungspanel sind die unabdingbare Voraussetzung von internationaler Spitzenforschung“, sagte Mayer heute bei der Feier in der Universität Bamberg. Dabei komme es aber auch darauf an, dass die erzeugten Daten in den jeweiligen Infrastrukturen selbst zu Forschungszwecken genutzt werden. „Nichts ist verheerender als eine Trennung zwischen internen Dienstleistungsarbeitern auf der einen Seite und externen Nutzern auf der anderen Seite. Das kann nur schief gehen“, sagte Mayer.

Durch seine Ansiedlung an der Universität Bamberg sei das LIfBi ein neuartiges Modell für ein Leibniz-Institut innerhalb der Universität, hob Mayer hervor. Er forderte wiederholt eine neue Sichtweise auf die Wissenschaft, weg vom tradierten Schubladendenken von außeruniversitärer und universitärer Forschung. Die Wissenschaft sollte sich frei machen von diesem geografisch oder rechtlich gedachten Gegensatz und besser auf die komplementären funktionellen Organisationsprinzipien von Einzel- und Projektforschung einerseits und institutionell geförderter Forschung andererseits orientieren. Die Projektforschung stünde als wissenschaftlicher Normalfall vor allem für die Autonomie in der Auswahl der Forschungsthemen, die individuelle Kreativität und Verantwortung der sie betreibenden Wissenschaftler und die Einheit von Forschung und Lehre. Die institutionell geförderte Forschung hingegen komme zum Zuge, wenn die Dauer, Größe und Spezialisierung der Forschungsfragen die Möglichkeiten der Projektforschung übersteige.

Wissenschaftliche Infrastrukturen wie das im Leibniz-Institut für Bildungsverläufe angesiedelte Nationale Bildungspanel entsprächen in geradezu klassischer Weise diesen Kriterien für institutionell geförderte Forschung. Das Nationale Bildungspanel verbinde nicht nur viele Fachrichtungen in transdisziplinärer Weise, wie zum Beispiel Erziehungswissenschaftler, Psychologen, Soziologen, Statistiker und Ökonomen, sondern generiere dadurch einen neuen Forschungsgegenstand: die lebensphasenübergreifende Untersuchung der Kompetenz­entwicklung von Menschen sowohl innerhalb wie außerhalb von Bildungsinstitutionen sowie die Universalität von Bildungsprozessen und deren ungleiche Auswirkungen für unterschiedliche sozio-ökonomische und ethnische Gruppen.

Auch wenn das Nationale Bildungspanel im LIfBi als An-Institut der Universität Bamberg ohne Änderung des Grundgesetzartikels 91b realisiert werden konnte, so gilt dennoch, dass es möglich sein sollte, derartige langfristige und umfassende Forschungsansätze auch innerhalb von Hochschulen institutionell von Bund und Ländern fördern zu lassen: „Deswegen hat sich die Leibniz-Gemeinschaft immer für eine Änderung des Artikel 91b des Grundgesetzes ausgesprochen“, so Mayer.

Das Leibniz-Institut für Bildungsverläufe

Das Leibniz-Institut für Bildungsverläufe e.V. ist eine rechtlich eigenständige Infrastruktureinrichtung der empirischen Bildungsforschung und An-Institut der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Zuständig ist das LIfBi insbesondere für die Durchführung des Nationalen Bildungspanels (NEPS). Die zentrale Aufgabe dieses langfristigen Projekts ist die Bereitstellung von repräsentativen Daten zur Kompetenzentwicklung und zu den Bildungsverläufen in Deutschland. Weitere Informationen zum LIfBi finden Sie unter www.lifbi.de.

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