Koordinierungsstelle soll Umsetzung der UN-Konvention zur biologischen Vielfalt sicherstellen

Die Leibniz-Gemeinschaft empfiehlt eine unabhängige Koordinierungsstelle zur Einhaltung der Ziele des Nagoya-Protokolls. Damit will die Wissenschaftsorganisation die Umsetzung der UN-Konvention zur biologischen Vielfalt sicherstellen. Anlass ist die heutige öffentliche Anhörung im Ausschuss des Bundestages für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls und zur Durchführung der EU-Verordnung Nr. 511/2014.

30.09.2015 · Pressemeldung

Die Leibniz-Gemeinschaft begrüßt das Bestreben nach international einheitlichen Regelungen zum Umgang mit genetischen Ressourcen ausdrücklich. Sie unterstützt, dass die jeweiligen Herkunftsländer an der Erforschung und Wertschöpfung aus den dort vorkommenden Organismen und genetischen Ressourcen beteiligt (Access-and-Benefit-Sharing, ABS) und damit die Ziele der Convention on Biological Diversity (CBD) und des Nagoya-Protokolls umgesetzt werden.

Mit größter Sorge wird allerdings die Einbeziehung der gesamten öffentlich finanzierten, biologischen Grundlagenforschung in die Kategorie „Nutzer genetischer Ressourcen“ gesehen. Denn es zeichnen sich erhebliche Mehrkosten (Personal und Sachmittel) für die Erfüllung der Verpflichtungen ab, die sich aus der Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 511/2014 und aus der Ratifizierung des Nagoya-Protokolls für die biowissenschaftliche Grundlagenerforschung ergeben. Die Leibniz-Gemeinschaft sieht dadurch die öffentlich finanzierte Grundlagenforschung besonderen Härten ausgesetzt.

Für die lebenswissenschaftlichen Leibniz-Einrichtungen, insbesondere in der Biodiversitätsforschung, ergeben sich aus der praktischen Umsetzung der Dokumentations- und Berichterstattungspflichten erhebliche personelle und finanzielle Aufwendungen. Allein die im Gesetzesentwurf angegebenen Personalkosten berücksichtigen lediglich die unmittelbaren Kernaufgaben der zuständigen Behörde. Daher schlägt die Leibniz-Gemeinschaft die Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle vor. Diese soll insbesondere die Beratung sowie Workshops und Training für die jeweiligen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler anbieten. Darüber hinaus soll die Koordinierungsstelle als Forum und Schnittstelle zwischen Wissenschaft, den beteiligten Behörden und internationalen Akteuren zum Thema ABS fungieren.

Der volle Wortlaut der Kurz-Stellungnahme ist im Internet verfügbar unter:

www.leibniz-gemeinschaft.de/fileadmin/user_upload/downloads/Presse/Dokumente/Leibniz-Stellungnahme_Nagoya-Protokoll_Gesetzgebung_national.pdf

Pressekontakt für die Leibniz-Gemeinschaft

Dr. Christine Burtscheidt
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Tel.: 030 / 20 60 49 – 48
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