FAQs zum Leibniz-Publikationsfonds für Artikel in Open-Access-Zeitschriften
Für Autorinnen und Autoren
Nicht alle Leibniz-Einrichtungen beteiligen sich an dem Open-Access-Publikationsfonds. Zwar steht die Teilnahme am Fonds allen Leibniz-Einrichtungen offen. Die Entscheidung liegt jedoch bei den Institutsleitungen, da die teilnehmenden Einrichtungen für einen Großteil der entstehenden Publikationskosten selbst aufkommen müssen. Wenn Sie Ihre Einrichtung im Antragsformular nicht finden konnten, hat sich die Leitung vermutlich gegen eine Teilnahme entschieden bzw. haben wir keine Teilnahmeerklärung aus Ihrem Haus erhalten. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an publikationsfonds(at)leibniz-gemeinschaft.de oder an den/die Open-Access-Beauftragte Ihres Hauses.
Ja. Sie können Ihren Förderantrag stellen, sobald Sie den Artikel eingereicht haben. Unsere Förderzusage gilt dann allerdings unter dem Vorbehalt, dass sich an den Details nichts mehr ändert - resp. die Kosten nicht über 2.000 Euro inkl. Steuer steigen.
Ja, sofern es sich um eine Publikation aus dem Jahr 2017 (bzw. 2018) handelt und die Rechnung noch nicht bezahlt wurde. Den Ablauf der Beantragung finden Sie hier beschrieben.
Seriöse Zeitschriften machen ihre Preise auf ihrer Website transparent. Viele schicken Ihnen sogar nach der Einreichung des Artikels eine vorläufige Rechnung. Der Preis kann dann höchstens noch schwanken, wenn Zusatzkosten wie Überlänge, zusätzliches Lektorat oder ähnliches hinzukommen. Wenn ein Verlag Sie über den gesamten Review-Prozess hinweg - der ja durchaus ein halbes Jahr und mehr in Anspruch nehmen kann - darüber im Unklaren lässt, welche Kosten auf Sie zukommen, sollten Sie generell Vorsicht walten lassen. Sich explizit danach zu erkundigen ist dann mehr als gerechtfertigt! Auch hier unterstützt das Fonds-Team Sie gerne. Schreiben Sie uns eine E-Mail unter publikationsfonds(at)leibniz-gemeinschaft.de.
Nein, vermutlich nicht. Denn wenn Ihr Verlag im Ausland sitzt, handelt es sich bei dem Betrag höchstwahrscheinlich um den Netto-Betrag, zu dem zusätzlich 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer gerechnet werden müssen. Die Publikationskosten würden dann insgesamt bei 2.380 Euro liegen, was unsere Förderhöchstgrenze von 2.000 Euro (inkl. Steuer) übersteigen würde. Nur in wenigen Ausnahmefällen werden die Kosten vom Verlag inklusive der Steuer genannt (Rechnungsposten: VAT bzw. Mwst.). Dies ist generell bei Verlagen mit Sitz in Deutschland der Fall. Aber z.B. auch Royal Society Publishing mit den OA-Zeitschriften Open Biology und Royal Society Open Science wird Ihnen einen Brutto-Betrag nennen. Wir klären dies gerne gemeinsam mit Ihnen ab (publikationsfonds(at)leibniz-gemeinschaft.de).
Das ist zumindest nicht ausgeschlossen. Voraussetzung ist aber immer, dass es sich um eine reine Open-Access-Zeitschrift handelt, die anerkannten Qualitätssicherungsverfahren unterliegen muss. Wir prüfen diese Zeitschrift dann individuell.
Ja, natürlich, beide Programme sind kompatibel. Stellen Sie uns nach Einreichung oder Akzeptierung Ihres Artikels ganz normal Ihren Antrag. Wir berücksichtigen bei der Prüfung der Förderkriterien dann die 20 Prozent Rabatt des Membership-Programms.
Dieses "hybride" Geschäftsmodell schließen die meisten Open-Access-Fonds aus, weil es extrem intransparent ist. Die Verlage stehen mit hybriden Modellen unter dem Verdacht, ungehindert doppelt abzurechnen: Sie erheben eine Abonnementgebühr für den Lesezugriff und schalten außerdem einzelne Artikel gegen eine weitere, zusätzliche Zahlung open access (sogenanntes "double dipping"). Darüber hinaus ist die Open-Access-Option in Hybrid-Journalen generell teurer: Die durchschnittlichen Publikationskosten liegen regelmäßig höher als bei reinen Open-Access-Zeitschriften. Dritter und gewichtiger Punkt: Hybrid-Journale besitzen keine klare Transformationsperspektive, die in Richtung eines reinen Open-Access-Journals weisen würde. Sie bilden damit vielmehr einen Stützpfeiler für das bislang ungebrochene Subskriptionssystem, das aus öffentlichen Mitteln kaum noch finanzierbar ist.
Nein, leider nicht. Der Open-Access-Publikationsfonds fördert Artikel in Open-Access-Zeitschriften, die Publikationsgebühren erheben. Über diesen Bewilligungsrahmen hinaus können wir leider nicht aktiv werden. Die Leibniz-Gemeinschaft begrüßt jedoch ausdrücklich auch diese Open-Access-Publikationen und bemüht sich um die Entwicklung entsprechender Förderangebote.
Dann klären wir das gerne gemeinsam. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an das Fonds-Team unter publikationsfonds(at)leibniz-gemeinschaft.de.
Autorinnen und Autoren aus einigen Leibniz-Instituten werden im Antragsformular gebeten, eine Kostenstellen- oder Projektnummer einzugeben. Das hängt mit den Finanzierungsstrukturen für Open-Access-Kosten an diesen Instituten zusammen. Sollten Sie Fragen dazu haben, kontaktieren Sie uns bitte unter publikationsfonds(at)leibniz-gemeinschaft.de.
Für Fondsbeauftragte und Ansprechpersonen in den Instituten
Nein, die TIB bezahlt die Verlagsrechnungen zunächst komplett und tritt damit auch für den Institutsanteil in Vorleistung. Zweimal im Jahr, Anfang Juli und Anfang Dezember, erhält Ihr Institut dann eine Sammelrechnung über die bis dahin entstandenen Kosten. Zu Ihrer Übersicht wird jeder geförderte Artikel auf dieser Rechnung aber auch noch einmal einzeln aufgeführt.
Sie erhalten in regelmäßigen Abständen per E-Mail Übersichten von uns zum Stand der Anträge, die aus Ihrem Institut gestellt und bewilligt wurden, sowie natürlich zu den Kosten, die dadurch entstehen. Wir streben dafür monatliche Abstände an.
Wenn wir einen Antrag aus Ihrem Institut bearbeitet haben, senden wir außerdem das Antwortschreiben (Bewilligung oder begründete Ablehnung) in Kopie an Sie. Sie haben daher die Möglichkeit, sich unmittelbar mit dem Antragsteller/ der Antragstellerin in Verbindung zu setzen, sollten an Ihrem Institut alternative Finanzierungsmöglichkeiten existieren.Nach unserem Kenntnisstand betrifft dies bisher tatsächlich nur die SpringerOpen/BMC-Mitgliedschaften der Institute und diese sind mit der Fondsförderung vereinbar. Nach der Einreichung sollte ganz normal ein Antrag an den Publikationsfonds gestellt werden. Wir berücksichtigen bei der Prüfung der Förderkriterien dann den 20-prozentigen Rabatt des Membership-Programms und wickeln die Rechnung direkt mit der ZB Med ab. Sollte Ihr Institut weitere Rabatt-Programme in Anspruch nehmen, prüfen wir auch für diese gerne, ob sie sich mit der Fondsförderung vereinbaren lassen. Kontaktieren Sie uns unter publikationsfonds(at)leibniz-gemeinschaft.de
Ja. Für diese Fälle bieten wir eine Erstattung des zentralen Förderzuschusses in Höhe von 20 Prozent der Publikationskosten an, sofern der Artikel 2017 publiziert wurde. Die Voraussetzung dafür ist, dass uns Ihr Institut eine Rechnung über die besagten 20 Prozent der Publikationskosten stellt. Bitte schreiben Sie uns dafür einfach unter publikationsfonds(at)leibniz-gemeinschaft.de oder nutzen Sie direkt unser Antragsformular unter Zuhilfenahme des Bemerkungsfeldes.
Ja, Sie können Ihre Teilnahme jederzeit für das laufende Jahr aussetzen. Das Fonds-Team nimmt dann keine weiteren Anträge aus Ihrem Institut mehr an.